Ansatz des Gläubigers / Schuldners
- Gläubiger: Der Gläubiger ist die Person / Einrichtung der man Geld schuldet. Es kann sich hierbei z.B. um ein Finanzinstitut handeln.
- Schuldner: Der Schuldner ist die Person sie jemandem Geld schuldet. Es handelt sich also um die Person, die sich Geld ausgeliehen hat und einem Institut / einer Person dieses Geld zurückzahlen muss
Die ersten Schritte des Gläubigers:
Bei unbezahlten Rechnungen bzw. bei Zahlungsverzug, sendet der Gläubiger zunächst eine 1. Mahnung, gefolgt von einer 2. Mahnung. Wenn immer noch nichts vom Schuldner kommt, sendet der Gläubiger in einem zweiten Schritt eine Mahnung per Einschreiben mit Rückschein. Für den Fall, dass die Mahnung keine Früchte trägt, kann der Gläubiger ein Gerichtsverfahren einleiten:
– Bedingter Zahlungsbefehl;
– Pfändung von Löhnen;
– Intervention des Gerichtsvollziehers;
– Gerichtsvollzieher (Zwangsverkauf beweglichen Vermögens)
Die ersten Schritte des Schuldners:
Angesichts von Problemen des Zahlungsverzugs jeglicher Art ist es unerlässlich, Ihre finanzielle Situation, sowohl in Bezug auf Einnahmen als auch auf Ausgaben, in Ordnung zu bringen. Um es Ihnen leichter zu machen, empfehlen wir Ihnen, die monatlichen Einnahmen und monatlichen Ausgabenabrechnungen zu verwenden.
Im Falle finanzieller Schwierigkeiten ist es wichtig, den Gläubiger, dem Geld geschuldet wird, so schnell wie möglich zu benachrichtigen, um eine mögliche Rückzahlungsregelung zu finden. Dieser Ansatz ist umso wichtiger, um zu verhindern, dass sich die finanzielle Situation durch die Abrechnung von Gebühren, Zinsen oder anderen Strafen verschlechtert.
TIPP: Jede Gemeinde hat ein Sozialamt (Office social), das eine beratende Rolle in Ihren Schritten spielt, z.B. bei der Beantragung auf REVIS, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe, bei der Beantragung der Teuerungszulage, bei der Beantragung finanzieller und/oder materieller Unterstützung, usw.
Sollten alle Ihre Schritte erfolglos bleiben, können Sie sich in Sachen Überschuldung an einen kompetenten Service wenden.