Information und Beratung
Die Informations- und Beratungsstelle in Sachen Überschuldung ist laut dem Überschuldungsgesetz vom 8. Januar 2013 verpflichtet Personen in Angelegenheit der Schulden und der Überschuldung zu informieren und zu beraten.
Die Informations- und Beratungsstelle in Sachen Überschuldung ist laut dem Überschuldungsgesetz vom 8. Januar 2013 verpflichtet Personen in Angelegenheit der Schulden und der Überschuldung zu informieren und zu beraten.