Aufgaben

Die Aufgaben der Informations- und Beratungsstelle in Sachen Überschuldung werden durch das Überschuldungsgesetz vom 8. Januar 2013 festgelegt.

Der SICS ist in folgenden Bereichen kompetent:

  • Information und Beratung : Die Einrichtung informiert und berät Personen über Schulden und Überschuldung.
  • Prävention : Die Einrichtung beteiligt sich und initiiert Projekte im Kader der Information und der
    Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie bestimmter Gruppen, durch Zeitungsartikel, TV- /
    Radiosendungen, Ausbildungen, Informationsveranstaltungen, der Helpline, …
  • Schuldenmediation : Die Einrichtung analysiert die finanzielle Situation des Schuldners und begleitet die Person dabei eine Rückzahlungsreglung mit dem Gläubiger zu findens.
  • Verfahren der kollektiven Schuldenbereinigung : Die Einrichtung erhält den förmlichen Antrag auf Zulassung zum Verfahren der kollektiven Schuldenreglung. Nach Prüfung der Akte, schlägt die Einrichtung, je nach tatsächlicher Rückzahlungsfähigkeit des Schuldners, den betroffenen Gläubigern einen Tilgungsplan vor. Danach wird die Akte dem, in Sachen Überschuldung, zuständigen Schlichtungsausschuss weitergegeben. Für den Fall, dass der Plan abgelehnt wird, kann die Einrichtung der betroffenen Person helfen, einen Antrag beim Friedensrichter zu stellen.